Wahlmodus
Jede Studentin und jeder Student ist für die Wahl folgender Vertretungen berechtigt:
Studienvertretung (Personenwahl)
Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende der jeweiligen Fachrichtung. Die gewählten Studienvertreterinnen und Studierendenvertreter entsenden dann Mandatarinnen und Mandatare in die Fakultätsvertretungen.
Universitätsvertretung (Listenwahl)
Die Universitätsvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität und den Ministerien. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden.
Jede Studentin und jeder Student ist für die Wahl folgender Vertretungen berechtigt:
Studienvertretung (Personenwahl)
Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidatinnen und Kandidaten als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Studierende der jeweiligen Fachrichtung. Die gewählten Studienvertreterinnen und Studierendenvertreter entsenden dann Mandatarinnen und Mandatare in die Fakultätsvertretungen.
Universitätsvertretung (Listenwahl)
Die Universitätsvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität und den Ministerien. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden.




